Nicole hat geschrieben:Martin/T. hat geschrieben:Und bezahlen musst du trotzdem dafür.
Normalerweise nicht. Bezahlen muss man nur für das Ausstellen der Bescheinigung.
Ich glaub, Du hast recht. Das war nur dieser komische Optiker, bei dem ich jetzt im Juli noch mal zum Sehtest war (und der mir immer noch eine Kurzsichtigkeit angedichtet hat), der mir damals für einen missratenen Sehtest Geld abgeknöpft hatte.
Ich war ja selber auch nochmal, obwohl ich's schon wusste, "elkloso". Einfach weil ich's nicht fassen konnte oder wollte. Und dann war ich ausgerechnet an den "richtigen" geraten. So ein echter "Handwerkertyp", dem man nichts sagen kann, der immer recht hat, der Bescheid weiß. Er hatte mich damals so unter Druck gesetzt, dass ich mir sofort bei eine Brille machen ließ. Und da ich so schnell gar nicht an Geschmacksfragen hatte denken können, - was mir ohnehin schwer gefallen wäre, selbst wenn ich Ruhe gefunden und mich mit Brille überhaupt schon abgefunden hätte -, hat er mir auch effektiv das Modell selbst ausgesucht. Und das war dann so ein grauenvolles, dass ich es selbst wenn es dann nicht zur Besserung gekommen wäre, nicht lang getragen hätte. (so ein 'Eulen-Look' auf einem eher schlanken Gesicht, vielleicht könnt Ihr's euch vorstellen, viel zu breit, und dieses runtergezogene Gesichtsfeld außen, es war fürchterlich; - funktionell hervorragend im Vergleich zur heutigen Mode, aber so KRASS im Aussehen, ... brrrrr)
Ja, ich hätte mich natürlich auch einfach weigern können zu bezahlen, aber dann hätte ich ein anderer Mensch sein müssen. So stand ich da wie ein begossener Pudel und zahlte das Geld quasi als Lehrgeld für seine freundliche "Standpauke":
ich müsse jetzt eben aus der Not eine Tugend machen, die Brille sei ständig zu tragen, ich sähe ja nichts, und so könne ich ja nicht auf die Menschheit losgelassen werden ...
Wie gesagt, "wer den Schaden hat, ..."
Aber ich glaube, ich muss zur Ehrenrettung dieses Optikers noch sagen, dass er mir den Sehtest nachher, mit Brille, dann ohne Gebühr gegeben hat. Den ich aber niemals eingereicht habe, versteht sich.
Ja, "elkloso", Du siehst also, Du bist nicht der einzige. Immerhin können wir Dir, soweit ich den Tenor verstanden habe, sagen, dass man so einen Vermerk über die Brille im Führerschein jederzeit wieder austragen kann, wenn man mit den Augen "weiter ist". Ich wusste das damals nicht und musste dann erst mal eine unbestimme Pause einlegen beim Führerscheinmachen, - was immerhin ging, weil ich sowieso noch ein Jahr zur Schule gehen musste.